Was muss man bei der Anmeldung einer Wärmepumpe beachten?

Wärmepumpe

Anmeldung einer Wärmepumpe wichtige Informationen.

Bei der Anmeldung einer Wärmepumpe sind folgende Dinge zu beachten:

  • Die Anmeldepflicht gilt nur für Wärmepumpen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 11 kW. Wärmepumpen mit einer niedrigeren Anschlussleistung sind nicht meldepflichtig, können aber freiwillig angemeldet werden. (Stand vor 2024)

Neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab Januar 2024

Ab Januar 2024 treten neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Kraft. Diese betreffen alle neuen Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu gewährleisten und die Effizienz im Umgang mit elektrischer Energie zu erhöhen.

Solar Tipp: Kostenlose Information zur eigenen Solar Anlage ...

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte oder Anlagen, die über eine zentrale Steuerungseinheit in ihrem Energieverbrauch reguliert werden können. Typische Beispiele sind Wärmepumpen, elektrische Heizsysteme oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Durch die Steuerung dieser Geräte kann der Energieverbrauch an die aktuelle Netzsituation angepasst werden, um Überlastungen zu vermeiden und den Energieverbrauch zu optimieren.

Wer ist von den neuen Regelungen betroffen?

Von den neuen Regelungen sind alle neuen Verbrauchseinrichtungen betroffen, die eine Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen. Dies bedeutet, dass beispielsweise große elektrische Heizsysteme und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge unter die neuen Anforderungen fallen.

Ausnahmen

Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von weniger als 4,2 kW sind von den neuen Regelungen grundsätzlich nicht betroffen. Für diese kleineren Anlagen ist es nicht erforderlich, dass sie zentral gesteuert werden, da ihr Einfluss auf die Netzstabilität gering ist.

Was bedeuten die neuen Regelungen?

Die neuen Regelungen verpflichten Betreiber von Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung über 4,2 kW, diese Anlagen in ein steuerbares System zu integrieren. Dies bedeutet, dass diese Anlagen künftig durch den Netzbetreiber oder eine zentrale Steuerungseinheit in ihrem Energieverbrauch angepasst werden können, um Lastspitzen zu vermeiden und die Netzstabilität zu sichern.

Vorteile der neuen Regelungen

  1. Erhöhung der Netzstabilität: Durch die zentrale Steuerung können Lastspitzen vermieden und die Netzstabilität erhöht werden.
  2. Optimierung des Energieverbrauchs: Die Steuerung ermöglicht eine effiziente Nutzung der Energie, indem sie den Verbrauch an die Verfügbarkeit von Energie im Netz anpasst.
  3. Unterstützung der Energiewende: Die Regelungen fördern die Integration erneuerbarer Energien, indem sie flexible und steuerbare Verbrauchslasten schaffen, die auf Schwankungen in der Energieproduktion reagieren können.

Mit den neuen Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen setzt die Regierung einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Netzstabilität und zur Unterstützung der Energiewende. Betreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW sollten sich rechtzeitig über die neuen Anforderungen informieren und ihre Systeme entsprechend anpassen. Anlagen unterhalb dieser Leistungsgrenze sind von den neuen Regelungen ausgenommen und bedürfen keiner zusätzlichen Steuerung.

Weitere Hinweise zur Anmeldung:

  • Die Anmeldung muss beim örtlichen Netzbetreiber erfolgen. Der Netzbetreiber stellt ein Anmeldeformular zur Verfügung, das ausgefüllt und an den Netzbetreiber zurückgesandt werden muss.
  • Bei der Anmeldung sind folgende Daten anzugeben:
    • Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
    • Typ und Anschlussleistung der Wärmepumpe
    • Datum der Inbetriebnahme
    • Standort der Wärmepumpe
  • Nach der Anmeldung wird der Netzbetreiber einen zusätzlichen Stromzähler für die Wärmepumpe installieren. Dieser Zähler wird dann für die Abrechnung des Heizstroms verwendet.

Hier sind die Schritte zur Anmeldung einer Wärmepumpe im Detail:

  1. Ermitteln Sie, ob Ihre Wärmepumpe meldepflichtig ist. Dazu können Sie die elektrische Anschlussleistung der Wärmepumpe in der technischen Dokumentation nachlesen.
  2. Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Netzbetreiber. Der Netzbetreiber stellt Ihnen das Anmeldeformular zur Verfügung.
  3. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es an den Netzbetreiber zurück.
  4. Der Netzbetreiber wird einen zusätzlichen Stromzähler für die Wärmepumpe installieren.

Die Anmeldung einer Wärmepumpe ist in der Regel unkompliziert und kann in wenigen Schritten erledigt werden.

Hinweis zum Unterschied Heizleistung und Anschlussleistung!

Beispiel LG Wärmepumpen: Die LG R290 Monobloc Wärmepumpenserie ist speziell für den Einsatz mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R290 (Propan) konzipiert. Hier sind die typischen Modelle und deren Netzanschlussleistungen:

Gerät Heizleistung Anschlussleistung
LG R290 Monobloc (HM061M.U33) ca. 6 kW ca. 2,1 kW
LG R290 Monobloc (HM091M.U33) ca. 9 kW ca. 3,0 kW
LG R290 Monobloc (HM121M.U33) ca. 12 kW ca. 3,7 kW
LG R290 Monobloc (HM141M.U33) ca. 14 kW ca. 4,1 kW

Diese Werte sind typische Anschluss- und Heizleistungen und können je nach den spezifischen Anforderungen und Betriebsbedingungen variieren. Es wird empfohlen, die genauen technischen Datenblätter der jeweiligen Modelle zu konsultieren, um präzise Informationen zu erhalten.

Wann muss eine Wärmepumpe angemeldet werden, hier mehr Informationen zur Anmeldung einer Wärmepumpe.

Alle Hinweise ohne Gewähr!

 

Ähnliche Einträge: